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§ 25 EGovG NRW

Überprüfung von Rechtsvorschriften

Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 1. Juli 2024,

1.

in welchen Rechtsvorschriften des Landes die Anordnung der Schriftform verzichtbar ist und

2.

in welchen Rechtsvorschriften des Landes auf die Anordnung des persönlichen Erscheinens zugunsten einer elektronischen Identifikation verzichtet werden kann.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

EGovG NRW

E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen

NW Nordrhein-Westfalen
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