Die Verhandlung vor der Schiedsstelle ist mündlich und nicht öffentlich.
Sie ist möglichst ohne Unterbrechung zu Ende zu führen; ein Termin zur Fortsetzung der Verhandlung ist sofort zu bestimmen.
Die Schiedsperson erörtert mit den Parteien die Streitsache und deren Vorstellungen von einer einvernehmlichen Beilegung des Konflikts.
Sie kann ihnen eigene Vergleichsvorschläge unterbreiten.