24

§ 24 PsychKG M-V

Bekanntgabe von Entscheidungen

1

Entscheidungen und Anordnungen im Rahmen der Unterbringung sind den Menschen mit psychischen Krankheiten unverzüglich bekannt zu geben und den Verständnismöglichkeiten der Menschen mit psychischen Krankheiten entsprechend zu erläutern.

2

Sie sind in den jeweiligen Krankenakten zu vermerken und zu begründen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

PsychKG M-V

Psychischkrankengesetz

MV Mecklenburg-Vorpommern
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