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§ 24 LPlG

Übergangsbestimmung

Raumordnungspläne, mit deren Aufstellung zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes bereits begonnen worden ist, werden nach dem bisher geltenden Recht (§ 25 Abs. 2) fertig gestellt.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

LPlG

Landesplanungsgesetz

RP Rheinland-Pfalz
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