Die Wahlunterlagen (Niederschriften, Bekanntmachungen, Stimmzettel, Freiumschläge für die schriftliche Stimmabgabe usw.) werden vom Personalrat mindestens bis zur Durchführung der nächsten Personalratswahl aufbewahrt.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
BPersVWO
Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz
Bund
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