239

§ 239 InsO

Stimmliste

Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle hält in einem Verzeichnis fest, welche Stimmrechte den Beteiligten nach dem Ergebnis der Erörterung im Termin zustehen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

InsO

Insolvenzordnung

DE Bund
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