238

§ 238 SGB 5

Rangfolge der Einnahmearten versicherungspflichtiger Rentner

Erreicht der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung nicht die Beitragsbemessungsgrenze, werden nacheinander der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge und das Arbeitseinkommen des Mitglieds bis zur Beitragsbemessungsgrenze berücksichtigt.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

SGB 5

Sozialgesetzbuch – Fünftes Buch – Gesetzliche Krankenversicherung

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