23

§ 23 TzBfG

Besondere gesetzliche Regelungen

Besondere Regelungen über Teilzeitarbeit und über die Befristung von Arbeitsverträgen nach anderen gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

TzBfG

Teilzeit- und Befristungsgesetz

DE Bund
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