Ergänzend zur Notfallrettung können ehrenamtlich tätige Helferinnen und Helfer vor Ort als Organisierte Erste Hilfe mitwirken.
Organisierte Erste Hilfe ist die planmäßig und auf Dauer angelegte, von einer im Katastrophenschutz mitwirkenden Organisation und Einrichtung auf Anforderung der Integrierten Leitstelle geleistete Notfallhilfe am Einsatzort bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes.
Sie ist weder Bestandteil des Rettungsdienstes noch dessen Ersatz.
Organisierte Erste Hilfe unterliegt nicht dem Sicherstellungsauftrag der Leistungserbringer des Rettungsdienstes.
Das Innenministerium wird ermächtigt, Einzelheiten zur Organisation, Ausstattung, Ausbildung, Eignung und Dokumentation sowie zu den Einsatzkriterien durch Rechtsverordnung zu regeln.