23

§ 23 HOAI

Leistungsbild Landschaftsplan

(1)

Die Grundleistungen bei Landschaftsplänen sind in vier Leistungsphasen unterteilt und werden wie folgt in Prozentsätzen der Honorare des § 28 bewertet:

1.

für die Leistungsphase 1 (Klären der Aufgabenstellung und Ermitteln des Leistungsumfangs) mit 3 Prozent,

2.

für die Leistungsphase 2 (Ermitteln der Planungsgrundlagen) mit 37 Prozent,

3.

für die Leistungsphase 3 (Vorläufige Fassung) mit 50 Prozent,

4.

für die Leistungsphase 4 (Abgestimmte Fassung) mit 10 Prozent.

(2)
1

Anlage 4 regelt die Grundleistungen jeder Leistungsphase.

2

Anlage 9 enthält Beispiele für Besondere Leistungen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

HOAI

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

DE Bund
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