227

§ 227 BewG

Wertverhältnisse bei Fortschreibungen und Nachfeststellungen

Bei Fortschreibungen und bei Nachfeststellungen der Grundsteuerwerte sind die Wertverhältnisse im Hauptfeststellungszeitpunkt zugrunde zu legen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BewG

Bewertungsgesetz

DE Bund
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