226

§ 226 SGB IX

Blindenwerkstätten

Die §§ 223 und 224 sind auch zugunsten von auf Grund des Blindenwarenvertriebsgesetzes anerkannten Blindenwerkstätten anzuwenden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

SGB IX

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch

DE Bund
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