22

§ 22 NLVO

Unmittelbar für die Laufbahn qualifizierende berufliche Aus- oder Fortbildung

In Anlage 1ist bestimmt,

1.

welche Berufsausbildungen unmittelbar für das erste Einstiegsamt einer Laufbahn der Laufbahngruppe 1 qualifizieren (§ 15 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) und

2.

welche mit einer Prüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildungen und Fortbildungen unmittelbar für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 qualifizieren (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c).

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

NLVO

Niedersächsische Laufbahnverordnung

NI Niedersachsen
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