22

§ 22 NKomVG

Wappen, Flaggen, Dienstsiegel

(1)
1

Die Kommunen führen ihre bisherigen Wappen und Flaggen.

2

Sie sind berechtigt, diese zu ändern oder neue anzunehmen.

(2)
1

Die Kommunen führen Dienstsiegel.

2

Haben sie ein Wappen, so ist es Bestandteil des Dienstsiegels.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

NKomVG

Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz

NI Niedersachsen
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