22

§ 22 HOAI

Anwendungsbereich

(1)

Landschaftsplanerische Leistungen umfassen das Vorbereiten und das Erstellen der für die Pläne nach Absatz 2 erforderlichen Ausarbeitungen.

(2)

Die Bestimmungen dieses Abschnitts sind für folgende Pläne anzuwenden:

1.

Landschaftspläne,

2.

Grünordnungspläne und Landschaftsplanerische Fachbeiträge,

3.

Landschaftsrahmenpläne,

4.

Landschaftspflegerische Begleitpläne,

5.

Pflege- und Entwicklungspläne.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

HOAI

Honorarordnung für Architekten und Ingenieure

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