22

§ 22 GBV

1

Die nähere Einrichtung und die Ausfüllung des Grundbuchblatts ergibt sich aus dem in Anlage 1 beigefügten Muster.

2

Die darin befindlichen Probeeintragungen sind als Beispiele nicht Teil dieser Verfügung.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

GBV

Grundbuchverfügung

DE Bund
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