22

§ 22 ErbStG

Kleinbetragsgrenze

Von der Festsetzung der Erbschaftsteuer ist abzusehen, wenn die Steuer, die für den einzelnen Steuerfall festzusetzen ist, den Betrag von 50 Euro nicht übersteigt.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

ErbStG

Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

DE Bund
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