Der Senat legt der Bremischen Bürgerschaft bis zum 31. Dezember 2027 einen Bericht über die Auswirkungen von § 10a Absatz 3 bis 6, insbesondere hinsichtlich der Weiterbildungsquoten und der Versorgungslage, die unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel, Grundlage für eine Reduzierung der Gruppengröße ist, vor.