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§ 22 BremKTG

Evaluierung

Der Senat legt der Bremischen Bürgerschaft bis zum 31. Dezember 2027 einen Bericht über die Auswirkungen von § 10a Absatz 3 bis 6, insbesondere hinsichtlich der Weiterbildungsquoten und der Versorgungslage, die unter der Voraussetzung der Verfügbarkeit ausreichender Haushaltsmittel, Grundlage für eine Reduzierung der Gruppengröße ist, vor.

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BremKTG

Bremisches Tageseinrichtungs- und Kindertagespflegegesetz

HB Bremen
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