Der Antrag auf Durchführung des Schlichtungsverfahrens sowie dessen Rücknahme sind bei der Schiedsstelle schriftlich einzureichen oder mündlich zu Protokoll zu erklären.
Er muss Namen, Vornamen und Anschrift der Parteien, eine allgemeine Angabe des Streitgegenstandes und die Unterschrift des Antragstellers oder der Antragstellerin enthalten.
Einem schriftlichen Antrag sollen die für die Zustellung erforderlichen Abschriften beigefügt werden.
Wohnen die Parteien nicht im Bereich derselben Schiedsstelle, so kann der Antrag auch bei der Schiedsstelle, in deren Bereich der Antragsteller oder die Antragstellerin wohnt, zu Protokoll gegeben werden.
Das Protokoll ist der zuständigen Schiedsstelle unverzüglich zu übermitteln.