Die Kommission für Qualitätssicherung der DHBW berät die Organe der DHBW und der Studienakademien in Fragen der Qualität der Praxisphase bei den Dualen Partnern und der Studiengänge.
Ihre Empfehlungen erstrecken sich insbesondere auf das Prüfungswesen, die akademischen Standards und die landesweite Qualitätssicherung.
Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben arbeitet die Kommission für Qualitätssicherung mit den Überörtlichen Fakultätsräten eng zusammen.
Das Präsidium der DHBW trägt für die Durchführung ihrer Empfehlungen Sorge, soweit nicht wichtige Gründe entgegenstehen.
Die Grundordnung regelt die Zusammensetzung der Kommission für Qualitätssicherung, die Bestellung der Mitglieder, deren Vertretung und Amtszeit sowie die nähere Ausgestaltung der Aufgaben.
Bei der Besetzung der Kommission für Qualitätssicherung sind mindestens aus jedem Überörtlichen Fakultätsrat die Vorsitzenden sowie je eine Vertreterin oder ein Vertreter der Dualen Partner und der Studierenden vorzusehen.
Die Kommission für Qualitätssicherung ist dem Präsidium der DHBW zugeordnet.
Den Vorsitz der Kommission führt ein Präsidiumsmitglied.
Die Kommission für Qualitätssicherung wählt eine stellvertretende Vorsitzende oder einen stellvertretenden Vorsitzenden aus der Gruppe der Vertreterinnen und Vertreter der Dualen Partner.