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§ 20 KHG LSA

Einschränkung von Grundrechten

Durch die §§ 14e, 15 bis 17 wird das Grundrecht auf Schutz personenbezogener Daten im Sinne des Artikels 2 Abs. 1 in Verbindung mit Artikel 1 Abs. 1 des Grundgesetzes und des Artikels 6 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt eingeschränkt.

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KHG LSA

Krankenhausgesetz Sachsen-Anhalt

ST Sachsen-Anhalt
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