20

§ 20 GewStDV

Grundbesitz

1

Die Frage, ob und inwieweit im Sinne des § 9 Nr. 1 des Gesetzes Grundbesitz zum Betriebsvermögen des Unternehmers gehört, ist nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder des Körperschaftsteuergesetzes zu entscheiden.

2

Maßgebend ist dabei der Stand zu Beginn des Kalenderjahrs.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

GewStDV

Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung

DE Bund
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