Die Eltern sind verpflichtet, den in § 8 genannten Trägern die für die Entscheidung über die Aufnahme ihres Kindes in eine Tageseinrichtung, für die Erhebung oder Erstattung von Kosten- oder Teilnahmebeiträgen und für die Gewährung von Zuwendungen nach § 18 erforderlichen Auskünfte zu erteilen.