Die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 9a Abs. 3 Satz 1 und 5
FStrG werden auf die Landesdirektion Sachsen übertragen.
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StrZuVO
Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr über Zuständigkeiten nach dem Bundesfernstraßengesetz und dem Sächsischen Straßengesetz
Sachsen
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