2

§ 2 VersammlGZustVO

1

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

2

Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden nach dem Versammlungsgesetz vom 21. Dezember 1965 (Brem.GBl. S. 158 - 2170-a-1) außer Kraft.

3

Beschlossen, Bremen, den 9. Februar 1993

Der Senat

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VersammlGZustVO

Verordnung über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden nach dem Versammlungsgesetz

HB Bremen
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