Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden nach dem Versammlungsgesetz vom 21. Dezember 1965 (Brem.GBl. S. 158 - 2170-a-1) außer Kraft.
Beschlossen, Bremen, den 9. Februar 1993
Der Senat