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§ 2 OBG

Wahlgrundsätze

Die Beiratsmitglieder werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für die Dauer der Wahlperiode der Bürgerschaft gewählt.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

OBG

Ortsgesetz über Beiräte und Ortsämter

HB Bremen
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