Ziel einer Unterbringung ist es, die untergebrachte Person so weit wie möglich zu heilen oder ihren Zustand so weit zu verbessern, dass sie keine Gefahr mehr für die Allgemeinheit darstellt.
Die Maßregeln dienen dem Schutz der Allgemeinheit.
Beide Ziele sind gleichrangig.
Behandlung und Betreuung während des Vollzugs haben medizinisch-therapeutischen und pädagogischen Erfordernissen Rechnung zu tragen.
Mitarbeit und Verantwortungsbewusstsein der untergebrachten Person sollen geweckt und gefördert werden.
Soweit wie möglich soll der Vollzug den allgemeinen Lebensverhältnissen angeglichen werden und die untergebrachte Person auf eine selbständige Lebensführung vorbereiten.
Dazu gehört auch ihre familiäre, soziale und berufliche Eingliederung.