Am Auswahlverfahren kann nur teilnehmen, wer
die erste juristische Prüfung oder die erste juristische Staatsprüfung bestanden und
innerhalb der Bewerbungsfrist vollständige Bewerbungsunterlagen vorgelegt oder diese innerhalb einer im Einzelfall gesetzten Nachfrist vervollständigt hat.
Bei der Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber werden nur solche Umstände berücksichtigt, die mit der Bewerbung, den nachgereichten Unterlagen oder anderweitig dargelegt und nachgewiesen sind.