2

§ 2 HafenEG

Gebietsbeschreibungen

(1)

Das Hafengebiet gliedert sich in das bereits in Nutzung genommene oder für Hafennutzung vorbereitete Gebiet (Hafennutzungsgebiet) und das Hafenerweiterungsgebiet.

(2)
1

Die Grenzen des Hafengebiets, des Hafennutzungsgebiets sowie des Hafenerweiterungsgebiets sind in dem Hafengebietsplan (Anlage 1 mit Änderungen) dargestellt.

2

Das Hafenerweiterungsgebiet ist in die Zonen I und II eingeteilt (Anlage 1 a), in denen entsprechend dem geplanten zeitlichen Ablauf der Hafenerweiterung verschiedene Arten von Sonderbestimmungen gelten.

3

Die genauen Grenzen ergeben sich aus der Grenzbeschreibung (Anlage 2).

4

Der Hafengebietsplan kann im Maßstab 1: 1000 beim Staatsarchiv, bei der für Wirtschaft zuständigen Behörde, der für die Bauleitplanung zuständigen Fachbehörde sowie bei den Bezirksämtern Altona, Bergedorf, Hamburg-Mitte und Harburg kostenfrei eingesehen werden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

HafenEG

Hafenentwicklungsgesetz

HH Hamburg
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.