2

§ 2 HWaG

Einteilung der oberirdischen Gewässer

Die oberirdischen Gewässer mit Ausnahme des wild abfließenden Wassers werden eingeteilt in

1.

Gewässer erster Ordnung:

die in dem anliegenden Verzeichnis aufgeführten Gewässer;

2.

Gewässer zweiter Ordnung:

alle anderen Gewässer.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

HWaG

Hamburgisches Wassergesetz

HH Hamburg
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.