Die oberirdischen Gewässer, mit Ausnahme des aus Quellen wild abfließenden Wassers, werden nach ihrer Bedeutung eingeteilt in
Gewässer erster Ordnung:
die Bundeswasserstraßen und die in der Anlage 1 genannten Gewässer;
Gewässer zweiter Ordnung:
die in der Anlage 2 genannten Gewässer;
Gewässer dritter Ordnung: alle anderen Gewässer.