2

§ 2 HRiG

Entsprechende Geltung des Beamtenrechts

Soweit das Deutsche Richtergesetz und dieses Gesetz nichts anderes bestimmen, gelten für die Rechtsverhältnisse der Richter die Vorschriften für die Beamten des Landes entsprechend.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

HRiG

Hessisches Richtergesetz

HE Hessen
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.