Aufgabe der Anstalt ist die Beratung und Unterstützung der Mietergremien der landeseigenen Wohnungsunternehmen.
Die Anstalt errichtet eine Ombudsstelle für Angelegenheiten zwischen landeseigenen Wohnungsunternehmen und deren Mieterinnen und Mietern.
Die Anstalt nimmt darüber hinaus Beratungsaufgaben im Bereich des Mieterschutzes wahr.
Entsprechende Beratungsangebote, insbesondere hinsichtlich der Prüfung der Einhaltung von Mietpreisregelungen, stehen auch Mieterinnen und Mietern nicht landeseigener Wohnungsunternehmen offen.
Die Anstalt erwirbt kein eigenes Vermögen; sie betätigt sich nicht wirtschaftlich.
Sie erwirbt keine Anteile an den Wohnungsunternehmen.
Eine Veräußerung von Gesellschaftsanteilen der landeseigenen Wohnungsunternehmen bedarf der Zustimmung des Verwaltungsrats der Anstalt.
Die Veräußerung ist ausgeschlossen, sofern zwei oder mehr Mitglieder des Verwaltungsrats widersprechen.