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§ 2 LOG

Einteilung der Landesbehörden

Landesbehörden sind die obersten Landesbehörden, die Landesmittelbehörden, die Landesämter und die unteren Landesbehörden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

LOG

Landesorganisationsgesetz

SL Saarland
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