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§ 2 BeamtVG

Arten der Versorgung

Versorgungsbezüge sind

1.

Ruhegehalt oder Unterhaltsbeitrag,

2.

Hinterbliebenenversorgung,

3.

Bezüge bei Verschollenheit,

4.

Unfallfürsorge,

5.

Übergangsgeld,

6.

Ausgleich bei besonderen Altersgrenzen,

7.

Erhöhungsbetrag nach § 14 Abs. 4 Satz 3 Halbsatz 1,

8.

Unterschiedsbetrag nach § 50 Abs. 1 Satz 2 und 3,

9.

Leistungen nach den §§ 50a bis 50e,

10.

Ausgleichsbetrag nach § 50 Abs. 3,

11.

Anpassungszuschlag nach § 69b Satz 5,

12.

Einmalzahlung nach Abschnitt 11.

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BeamtVG

Beamtenversorgungsgesetz

DE Bund
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