2

Art. 2 BayVerf

(1)
1

Bayern ist ein Volksstaat.

2

Träger der Staatsgewalt ist das Volk.

(2)
1

Das Volk tut seinen Willen durch Wahlen und Abstimmung kund.

2

Mehrheit entscheidet.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BayVerf

Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung

BY Bayern
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