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§ 2 BWahlG

Gliederung des Wahlgebietes

(1)

Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

(2)

Die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlkreise ergibt sich aus der Anlage 2 zu diesem Gesetz.

(3)

Jeder Wahlkreis wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke eingeteilt.

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BWahlG

Bundeswahlgesetz

DE Bund
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