Die Jugendhilfe umfasst Leistungen und andere Aufgaben zugunsten junger Menschen und Familien.
Leistungen der Jugendhilfe sind:
Andere Aufgaben der Jugendhilfe sind
die Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen (§ 42),
die vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise (§ 42a),
die Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten (§ 50),
die Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind (§ 51),
die Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz (§ 52),
die Erteilung, der Widerruf und die Zurücknahme der Anerkennung als Vormundschaftsverein (§ 54),
Beurkundung (§ 59),
die Aufnahme von vollstreckbaren Urkunden (§ 60).