19

§ 19 NNatSchG

Landschaftsschutzgebiete(zu § 26 BNatSchG)

Die Naturschutzbehörde kann Gebiete im Sinne von § 26 Abs. 1 BNatSchG durch Verordnung als Landschaftsschutzgebiet festsetzen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

NNatSchG

Niedersächsisches Naturschutzgesetz

NI Niedersachsen
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