19

§ 19 OWiG

Tateinheit

(1)

Verletzt dieselbe Handlung mehrere Gesetze, nach denen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, oder ein solches Gesetz mehrmals, so wird nur eine einzige Geldbuße festgesetzt.

(2)
1

Sind mehrere Gesetze verletzt, so wird die Geldbuße nach dem Gesetz bestimmt, das die höchste Geldbuße androht.

2

Auf die in dem anderen Gesetz angedrohten Nebenfolgen kann erkannt werden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

OWiG

Gesetz über Ordnungswidrigkeiten

DE Bund
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