19

§ 19 BestattG BW

Allgemeine Anforderungen an Bestattungseinrichtungen

Bestattungseinrichtungen sind würdig und entsprechend den polizeilichen Erfordernissen zu gestalten und zu betreiben.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BestattG BW

Bestattungsgesetz

BW Baden-Württemberg
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