19

§ 19 BWahlG

Einreichung der Wahlvorschläge

Kreiswahlvorschläge sind dem Kreiswahlleiter, Landeslisten dem Landeswahlleiter spätestens am neunundsechzigsten Tage vor der Wahl bis 18 Uhr schriftlich einzureichen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BWahlG

Bundeswahlgesetz

DE Bund
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