18f

§ 18f LHO

Kreditaufnahmekonto (Fn 9)

1

Die nach Haushaltsabschluss tatsächlich erfolgte Kreditaufnahme oder die Tilgung nach § 18a Absatz 3 Satz 2 und 3 wird auf einem Kreditaufnahmekonto erfasst.

2

Konjunkturbedingte Überschüsse sind zur Tilgung zu verwenden bis der Wert des Kreditaufnahmekontos bei null liegt.

3

Darüberhinausgehende Tilgungen werden auf dem Kreditaufnahmekonto nicht erfasst.

4

Eine Tilgungsverpflichtung für vor 2020 aufgenommene Schulden besteht nicht.

5

Soweit in einer erhöhten Kreditaufnahme des Jahres zugleich auch Kredite aufgrund einer Ausnahme nach § 18b enthalten sind, sind diese vor Aufnahme in das Kreditaufnahmekonto zu bereinigen.

6

Gleiches gilt auch für die Tilgungen von nach § 18b aufgenommener Kredite.

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LHO

Landeshaushaltsordnung

NW Nordrhein-Westfalen
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