Wird eine Straftat in der Sitzung begangen, so hat das Gericht den Tatbestand festzustellen und der zuständigen Behörde das darüber aufgenommene Protokoll mitzuteilen.
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In geeigneten Fällen ist die vorläufige Festnahme des Täters zu verfügen.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
GVG
Gerichtsverfassungsgesetz
Bund
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