18

§ 18 BestG NRW

Verordnungsermächtigung (Fn 3)

Das für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Anforderungen an die zu beachtenden gesundheitlichen Schutzmaßnahmen, an die Todesbescheinigung und an die übrigen Bestattungsunterlagen sowie deren Aufbewahrung und deren Einsichtnahme festzulegen.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

BestG NRW

Bestattungsgesetz

NW Nordrhein-Westfalen
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