176

§ 176 BRAO

Stellung der Bundesrechtsanwaltskammer

(1)

Die Bundesrechtsanwaltskammer ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

(2)
1

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz führt die Staatsaufsicht über die Bundesrechtsanwaltskammer.

2

Die Aufsicht beschränkt sich darauf, daß Gesetz und Satzung beachtet, insbesondere die der Bundesrechtsanwaltskammer übertragenen Aufgaben erfüllt werden.

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BRAO

Bundesrechtsanwaltsordnung

DE Bund
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