Zu den übrigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen gehören
die Sondernutzungen Hopfen, Spargel, Tabak und andere Sonderkulturen,
die sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen.
Zu den sonstigen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen gehören insbesondere
die Binnenfischerei,
die Teichwirtschaft,
die Fischzucht für Binnenfischerei und Teichwirtschaft,
die Imkerei,
die Wanderschäferei,
die Saatzucht,
der Pilzanbau,
die Produktion von Nützlingen,
die Weihnachtsbaumkulturen.