Angliederung von Heilberufsobergerichten an das gemeinsame Oberverwaltungsgericht
Die Länder Berlin und Brandenburg können durch Landesgesetz ihre oberen Berufsgerichte für die Heilberufe an das gemeinsame Oberverwaltungsgericht angliedern.
Hier wird dein Normenverlauf erscheinen
GFOBGerErStVtr BE BB
Staatsvertrag über die Errichtung gemeinsamer Fachobergerichte der Länder Berlin und Brandenburg
Brandenburg
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