17

§ 17 SGB 3

Drohende Arbeitslosigkeit

Von Arbeitslosigkeit bedroht sind Personen, die

1.

versicherungspflichtig beschäftigt sind,

2.

alsbald mit der Beendigung der Beschäftigung rechnen müssen und

3.

voraussichtlich nach Beendigung der Beschäftigung arbeitslos werden.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

SGB 3

Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – Arbeitsförderung

DE Bund
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.