17

§ 17 MStV

Allgemeine Grundsätze, Zulassungs- und Anmeldefreiheit

1

Telemedien sind im Rahmen der Gesetze zulassungs- und anmeldefrei.

2

Für die Angebote gilt die verfassungsmäßige Ordnung.

3

Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze und die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der persönlichen Ehre sind einzuhalten.

Hier wird dein Normenverlauf erscheinen

MStV

Medienstaatsvertrag

SL Saarland
Wir verwenden optionale Cookies zu Analysezwecken. Mehr Infos in unserer Datenschutzerklärung.